IMplantologie

Zahnimplantate werden als künstliche Wurzeln bezeichnet. Sie werden inseriert bei Patienten, welche einen oder mehrere Zähne verloren haben um diese zu ersetzen. Auf den Implantaten kann Zahnersatz, z.B. Kronen, Brücken oder Prothesen verankert werden. Die Vorteile gegenüber dem konventionellen Zahnersatz liegen vor allem im Erhalt der natürlichen Strukturen und Funktionen der Zähne und des Kiefers.

Der Implantatgetragener Zahnersatz ist stabil und ermöglicht eine gute Kaufunktion. Der Zahnersatz stützt sich auf dem Implanat. Dadurch bleibt die natürliche Funktion des Knochens erhalten. Beim Fehlen einzelner Zähne können diese auch einzeln, ohne des Beschleifens der Nachbarzähne, ersetzt werden. Implantate brauchen eine ausreichende Knochensubstanz, um fest und sicher im Kiefer zu sitzen. Bei einigen Patienten ist dies jedoch aufgrund eines Knochenrückgangs nicht gegeben. In solchen Fällen ist ein Knochenaufbau mit verschiedenen Techniken notwendig. Die langfristigen Erfolgsraten der dentalen Implantate sind hoch. Die erzielten Behandlungsresultate führen zur hohen Zufriedenheit der Patienten. Somit wächst die Popularität dieser Art Behandlung stätig.

 Zunächst wird die Versorgung der fehlenden Zähne individuell geplant und in Beratungsgesprächen „entworfen“. Die Versorgung mir dem implantatgetragenen Zahnersatz verläuft normaleweise in zwei Etappen. In dem ersten, chirurgischen Teil der Behandlung erfolgt, falls erforderlich, der Knochenaufbau oder die Implantate werden direkt inseriert. Diese Behnadlungsphase ist grundsätzlich reine Privatleistung und nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten.

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für den implantologischen Anteil gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuches (SGB) V nur in Ausnahmefällen (z.B. Tumorerkrankungen etc.). Nach der entsprechenden Abheilphase erfolgt der prothetische Teil (Versorgung mit Zahnersatz auf dem Implantat).

Hier beteiligt sich die Krankenkasse an den Behandlungskosten. Die gesetzliche Krankenkasse in Abhängigkeit von der individuellen Befund-, Bonus- und Härtefallsituation gewährt einen festen Zuschuss zur Versorgung einer Zahnlücke mit Zahnersatz. Dies erfordert der vorherigen Zustimmung der Kasse auf einem Heil-und Kostenplan, welcher durch den behandelnden Zahnarzt vor der Behandlung erstellt wird.

 Wir legen sehr viel Wert darauf die komplizierten Abläufe sowie die Kosten der Behandlung für Sie verständlich und transparent zu machen.